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1272. doch etwa im April.

W(ilhelm), Bischof von Lebus, schreibt dem Herzog Konrad, bezüglich seiner Vermittelung zwischen dem Herzog und Bischof Thomas, dass der Letztere darauf bestehe, bezüglich seiner Priester, die in eine irregularitas verfallen, freie Hand zu haben, doch habe er (W.) für den Herzog Frist bis zum Fest der heil. Margaretha (Juli 13.) erlangt, bis wohin der Herzog die Zehnten jenes Jahres zahlen könne.

Stenzel Bisth.-Urk. 57 aus den Acta Thome.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.